Pfarrnachrichten

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Taufpaten.

Liebe Tauf-Eltern, haben Sie sich schon Gedanken über die Paten für Ihr Kind gemacht?

Wir möchten Ihnen hier einige Orientierungspunkte zu dieser Frage an die Hand geben.

In unseren Breiten wählen die meisten Eltern eine Patin und einen Paten für ihre Kinder (also zwei Personen, von denen in der Regel eine weiblich und eine männlich ist). Aus der Sicht des kirchlichen Rechtes ist das allerdings nicht notwendig. Hier reicht ein Pate oder eine Patin. Ja, eine Kindertaufe in der kath. Kirche ist auch ganz ohne Paten möglich. 

Mit dem Patenamt sind einerseits familiäre Erwartungen verbunden. Das kirchliche Patenamt hat allerdings vorrangig die Bedeutung, das „Patenkind" in Fragen des Glaubens und des kirchlichen Lebens zu begleiten. Und dies nicht nur als kleines Kind, sondern auch dann, wenn es als Jugendlicher und Heranwachsender sich noch einmal ganz anders mit diesen Themen auseinandersetzen wird.

Im Taufgottesdienst werden die Paten persönlich angesprochen und gefragt: „Liebe Paten, die Eltern dieses Kindes haben Sie gebeten, das Patenamt zu übernehmen. Sie sollen Ihr Patenkind auf dem Lebensweg begleiten, es im Glauben mittragen und es hinführen zu einem Leben in der Gemeinschaft der Kirche. Sind Sie bereit, diese Aufgabe zu übernehmen und damit die Eltern zu unterstützen?" Im weiteren Verlauf des Gottesdienstes werden die Paten auch nach dem Glaubensbekenntnis gefragt.

Die Kirche geht davon aus, dass eine Person, die dieses Amt ernsthaft ausfüllen will, auch einige äußere Voraussetzungen mitbringen muss. Diese sind:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • Mitglied der kath. Kirche
  • gefirmt (Firmung)

Wer sich bescheinigen lassen möchte, dass er diese Voraussetzungen erfüllt, kann beim Wohnsitzpfarramt eine Patenbescheinigung oder beim Taufpfarramt die Ausstellung einer Taufbescheinigung beantragen.

Wenn Sie nur eine Person finden, die diese Kriterien für die Patenschaft erfüllt, können Sie noch eine weitere Person als Taufzeugen benennen. Sie wäre dann bei der Feier anwesend und würde auch als Zeuge in die Bücher eingetragen werden.

Die Möglichkeit, mehr als zwei Personen eintragen zu lassen besteht nicht (mehr). 

 

FAQ

Wer kann Taufpate werden?

Grundsätzlich kann Pate werden, wer selber katholisch getauft und gefirmt ist. Lediglich die Eltern des Kindes scheiden als Patin und Pate aus.

Was ist ein Taufzeuge?

Ein Taufzeuge ist ein getaufter Christ, der nicht katholisch ist. Dieser kann gemeinsam mit einem Taufpaten für das Kind da sein. 

Was verspreche ich als Taufpate?

Im Rahmen des Taufgottesdienstes bezeugen die Taufpaten ihren Glauben. Sie versprechen, das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten, es im Glauben mitzutragen und zu einem Leben in der Gemeinschaft der Kirche hinzuführen.