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Die Ehe ist unter Getauften ein Sakrament, dass sich die Eheleute selbst spenden, wenn sie vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen diesen lebenslangen Bund schließen.

Die katholische Kirche ist überzeugt: Die Liebe zwischen Mann und Frau ist das Abbild der Liebe Gottes zu uns Menschen.

Durch Christus erhält die Verbindung zwischen Mann und Frau eine neue "Qualität", wird zum Sakrament erhoben. Jede Ehe, die zwischen Christen geschlossen wird, ist demnach Zeichen für Gottes Neuen Bund mit den Menschen (Eph 5, 21-33; vgl. die Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute: Gaudium et spes, 48).

Aus der Sakramentalität der Ehe folgt ihre Unauflöslichkeit: weil Gottes Zusage an die Menschen in Christus einen unwiderruflichen Bund begründet, kann das "Ja" der Brautleute am Altar als Abbild dieses Bundes nicht widerrufen werden. Durch ihr Jawort entsteht ein Band, das nicht gelöst werden kann.

Diese Lehre, die auf Bibel und Tradition gründet, gilt der Kirche als unverfügbar und nicht veränderbar. Deshalb halten das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) und darauf aufbauend das kirchliche Gesetzbuch von 1983 (c. 1056 CIC) an der Unauflöslichkeit der Ehe fest, trotz einer gewandelten Sicht der Ehe. Entgegen dem mehr vertragsrechtlichen Denken (Ehe als Vertrag - mit Kindern als Hauptzweck) früherer Zeiten steht nunmehr die Lebens- und Liebesgemeinschaft der Ehepartner im Mittelpunkt, der Ehebund, durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis gestiftet.

(in Bearbeitung)